Zielgruppe

 

Aufnahme finden Kinder/Jugendliche beiderlei Geschlechts mit Beeinträchtigungen in der sozial - emotionalen Entwicklung und im Lern - und Leistungsbereich.



In der Regel werden Kinder/Jugendliche ab Schulalter bis 16 Jahre aufgenommen.

Die Betreuung kann über das 18. Lebensjahr hinaus geleistet werden.



Voraussetzung für die Aufnahme in der Gruppe ist die Mitwirkungsbereitschaft und das Einverständnis des Kindes oder Jugendlichen und ggf. die Bereitschaft der Eltern zu intensiver Mitarbeit. Grundlage für die Aufnahme ist das Aufnahmegespräch mit dem Kind / Jugendlichen und dem gesetzlichen Vertreter, sowie das Hilfeplangespräch mit dem zuständigen Jugendamt.

Alle relevanten Berichte und Stellungnahmen werden dabei, sofern vorhanden und zugänglich, einbezogen.



Nicht aufgenommen werden in die Wohngruppe Kinder,

 

  • mit schweren körperlichen Behinderungen, die ein Leben in einem nicht behindertengerechten Haus ausschließen
  • mit manifester geistiger Behinderung
  • mit manifester Alkohol- und Drogenabhängigkeit
  • die aufgrund einer psychischen Störung oder Krankheit anhaltend und massiv gewalttätig sind
  • die Tiere quälen
  • mit sexuellen Missbrauchserfahrungen im Bereich der Sodomie

 

Im Grundsatz werden Kinder und Jugendliche aus Städten und Landkreisen der Region aufgenommen. In Einzelfällen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Bereichen aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Rufen Sie uns gerne an:

 

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