Aufnahme finden Kinder/Jugendliche beiderlei Geschlechts mit Beeinträchtigungen in der sozial - emotionalen Entwicklung und im Lern - und Leistungsbereich.
In der Regel werden Kinder/Jugendliche ab Schulalter bis 16 Jahre aufgenommen.
Die Betreuung kann über das 18. Lebensjahr hinaus geleistet werden.
Voraussetzung für die Aufnahme in der Gruppe ist die Mitwirkungsbereitschaft und das Einverständnis des Kindes oder Jugendlichen und ggf. die Bereitschaft der Eltern zu intensiver Mitarbeit. Grundlage für die Aufnahme ist das Aufnahmegespräch mit dem Kind / Jugendlichen und dem gesetzlichen Vertreter, sowie das Hilfeplangespräch mit dem zuständigen Jugendamt.
Alle relevanten Berichte und Stellungnahmen werden dabei, sofern vorhanden und zugänglich, einbezogen.
Nicht aufgenommen werden in die Wohngruppe Kinder,
Im Grundsatz werden Kinder und Jugendliche aus Städten und Landkreisen der Region aufgenommen. In Einzelfällen können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Bereichen aufgenommen werden.